Kurzzeitkennzeichen in Bad Kreuznach (Land)


  • Das Kurzzeitkennzeichen ist bis zu fünf Tage gültig und wird für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung benötigt.
  • Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Bad Kreuznach wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben.
  • Als Nachweis ist eine Rechnung oder ein Kaufvertrag erforderlich.
Beantragung des Kurzzeitkennzeichens

🚗
Probefahrten
Zum Beispiel beim geplanten Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
🛣️
Überführungsfahrten
Vom Verkäufer zum Käufer, zum eigenen Wohnort oder direkt zur Zulassungsstelle.
🔍
Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Fahrten zur Erlangung einer neuen Plakette.
📍 Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
⛔ Nicht gestattet: Private Fahrten ohne sachlichen Bezug sowie Reisen ins Ausland. Das Kennzeichen gilt primär nur innerhalb Deutschlands.

Kurzzeitkennzeichen können für 1, 3 oder 5 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nationale Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Eine gegenseitige Anerkennung besteht jedoch mit Österreich, Italien, Dänemark sowie der Schweiz.
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Empfehlung: Ausfuhrkennzeichen in Bad Kreuznach beantragen
1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ggf. zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung bereithalten.
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen.
Tipp: Viele Versicherer bieten diese online an. Bei einer späteren Vollzulassung wird der Beitrag oft angerechnet oder erstattet.
3 Empfangsbevollmächtigung
Nur notwendig, falls der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend behördliche Mitteilungen und Zustellungen entgegen.
4 Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Bei Neufahrzeugen sind COC-Papiere oder der Kaufvertrag erforderlich.
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Gültiger TÜV-Bericht; ohne gültige HU ist der Nutzungsbereich stark eingeschränkt.
Beachten Sie hierzu die untenstehende Beschreibung der Fahrten in angrenzende Landkreise.

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Rhein-Hunsrück-Kreis
  • Landkreis Mainz-Bingen
  • Landkreis Alzey-Worms
  • Donnersbergkreis
  • Landkreis Kusel
  • Landkreis Birkenfeld
Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
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Vollmacht für VertretungenPDF DOKUMENT / GOOGLE DRIVE
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EmpfangsbevollmächtigungPDF DOKUMENT / GOOGLE DRIVE

Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung, prüfen die Unterlagen und erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.

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Deutlich schnellere Bearbeitung Ihres Vorgangs.
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📣 Für die Beantragung von Überführungskennzeichen empfehlen wir, bei fehlendem Online-Termin die Zulassungsstelle telefonisch zu kontaktieren.


🏛 Zulassungsstelle Bad Kreuznach
📍 AnschriftIndustriestraße 36
55543 Bad Kreuznach
📞 Telefon+49 671 8031354
📨 E-MailE-Mail senden
🔗 WebseiteZur Behörde
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📋 DetailsAlle Infos →
ℹ️ Hauptstelle im Landkreis Bad Kreuznach
🕒 Öffnungszeiten
● Aktuell geschlossen
Montag07:30 bis 11:45 Uhr
Dienstag07:30 bis 11:45 Uhr
Mittwoch07:30 bis 11:45 Uhr
Donnerstag07:30 bis 11:45 Uhr
14:00 bis 17:45 Uhr
Freitag07:30 bis 11:45 Uhr

Weitere Zulassungsstellen im Landkreis Bad Kreuznach: