- Das Kurzzeitkennzeichen ist bis zu fünf Tage gültig und wird für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung benötigt.
- Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Stadt Baden-Baden wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben.
- Als Nachweis ist eine Rechnung oder ein Kaufvertrag erforderlich.

Kurzzeitkennzeichen können für 1, 3 oder 5 Tage beantragt werden.
Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer:
Tipp: Viele Versicherer bieten diese online an. Bei einer späteren Vollzulassung wird der Beitrag oft angerechnet oder erstattet.
Gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend behördliche Mitteilungen und Zustellungen entgegen und verpflichten sich zur unverzüglichen Weiterleitung.
Beachten Sie hierzu die untenstehende Beschreibung der Fahrten in angrenzende Landkreise.
Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt; alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt ❗Hier ist ein Beispielbild.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:
- 1) Landkreis Rastatt
- 2) Ortenaukreis
Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung von Kurzzeitkennzeichen, prüfen die erforderlichen Unterlagen und erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.
📣 Für die Beantragung von Überführungskennzeichen empfehlen wir, bei fehlendem Online-Termin die Zulassungsstelle telefonisch zu kontaktieren.
