Kurzzeitkennzeichen in Borken


  • Das Kurzzeitkennzeichen ist bis zu fünf Tage gültig und wird für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung benötigt.
  • Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Kreis Borken wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben.
  • Als Nachweis ist eine Rechnung oder ein Kaufvertrag erforderlich.
Beantragung des Kurzzeitkennzeichens

  1. Probefahrten, etwa beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
  2. Überführungsfahrten, z. B. vom Verkäufer zum Käufer, zum Wohnort oder zur Zulassungsstelle
  3. Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
    • Nur im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
    • Unten sehen Sie ein Bild. Dort ist es genau beschrieben ⤵️
  4. Fahrten zur Reparaturwerkstatt
  5. ⛔ Nicht gestattet: Private Fahrten ohne konkreten sachlichen Bezug (z. B. Einkäufe oder Freizeitausflüge) sowie in der Regel Reisen ins Ausland – es gilt primär nur innerhalb Deutschlands.

Kurzzeitkennzeichen können für 1, 3 oder 5 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer:

  1. 📌 Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  2. 📌 Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Wo erhält man die günstigste eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen?
    • Viele Versicherer bieten diese online an; bei späterer Vollzulassung wird der Beitrag häufig angerechnet oder erstattet.
  3. 📌 Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten falls Antragsteller nicht in Deutschland wohnt
    • Als Empfangsbevollmächtigter gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend für den Fahrzeughalter behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (z. B. von Behörden, Polizei oder Gerichten) entgegen.
    • Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, diese Sendungen unverzüglich an den Halter weiterzuleiten.
  4. 📌 Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, bei Neufahrzeugen COC-Papiere oder Kaufvertrag)
  5. 📌 Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV-Bericht); ohne gültige HU ist der Nutzungsbereich stark eingeschränkt.
    • Siehe unten die Beschreibung von angrenzenden Landkreise

Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt; alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt ❗Hier ist ein Beispielbild.

Angrenzenden Landkreise
Angrenzenden Landkreise

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • 1) Kreis Steinfurt
  • 2) Kreis Coesfeld
  • 3) Kreis Wesel
  • 4) Kreis Kleve

Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung von Kurzzeitkennzeichen, prüfen die erforderlichen Unterlagen, erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.

Zulassungsdienste nehmen Ihnen den gesamten Behördengang ab – egal ob Kfz-Zulassung, Überführungskennzeichen oder Abmeldung. Sie prüfen alle Unterlagen, erledigen die Formalitäten meist innerhalb weniger Stunden und prägen direkt vor Ort die Kennzeichen – ganz ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle fahren müssen.

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde ⤵️

🏛 Zulassungsstelle Borken
📍 AnschriftBurloer Straße 93
46325 Borken
📞 Telefon+49 2861 6811310
📨 E-MailKontakt per E-Mail
🔗 WebseiteZur Behördenseite
🗺️ RouteGoogle Maps
📋 DetailsÜbersicht aller Dienstleistungen
🕒 Öffnungszeiten
Montag07:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag07:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch07:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag07:30 bis 12:30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen im Kreis Borken: