Kurzzeitkennzeichen in Langen (Hessen)


  • Das Kurzzeitkennzeichen ist bis zu fünf Tage gültig und wird für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung benötigt.
  • Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Offenbach wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben.
  • Als Nachweis ist eine Rechnung oder ein Kaufvertrag erforderlich.
Beantragung des Kurzzeitkennzeichens

🚗
Probefahrten
Zum Beispiel beim geplanten Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
🛣️
Überführungsfahrten
Vom Verkäufer zum Käufer, zum eigenen Wohnort oder direkt zur Zulassungsstelle.
🔍
Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Fahrten zur Erlangung einer neuen Plakette.
📍 Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
⛔ Nicht gestattet: Private Fahrten ohne sachlichen Bezug sowie Reisen ins Ausland. Das Kennzeichen gilt primär nur innerhalb Deutschlands.

Kurzzeitkennzeichen können für 1, 3 oder 5 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nationale Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Eine gegenseitige Anerkennung besteht jedoch mit Österreich, Italien, Dänemark sowie der Schweiz.
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Empfehlung: Ausfuhrkennzeichen in Langen beantragen
1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ggf. zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung bereithalten.
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen.
Tipp: Viele Versicherer bieten diese online an. Bei einer späteren Vollzulassung wird der Beitrag oft angerechnet oder erstattet.
3 Empfangsbevollmächtigung
Nur notwendig, falls der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend behördliche Mitteilungen und Zustellungen entgegen.
4 Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Bei Neufahrzeugen sind COC-Papiere oder der Kaufvertrag erforderlich.
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Gültiger TÜV-Bericht; ohne gültige HU ist der Nutzungsbereich stark eingeschränkt.
Beachten Sie hierzu die untenstehende Beschreibung der Fahrten in angrenzende Landkreise.

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • Stadt Frankfurt am Main
  • Landkreis Main-Kinzig-Kreis
  • Landkreis Aschaffenburg
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
  • Stadt Darmstadt
  • Landkreis Groß-Gerau
  • Stadt Offenbach am Main
Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
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Vollmacht für VertretungenPDF DOKUMENT / GOOGLE DRIVE
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EmpfangsbevollmächtigungPDF DOKUMENT / GOOGLE DRIVE

Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung, prüfen die Unterlagen und erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.

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Deutlich schnellere Bearbeitung Ihres Vorgangs.
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📣 Für die Beantragung von Überführungskennzeichen empfehlen wir, bei fehlendem Online-Termin die Zulassungsstelle telefonisch zu kontaktieren.


🏛 Zulassungsstelle Langen
📍 AnschriftSüdliche Ringstraße 80
63225 Langen
📞 Telefon+49 6074 81800
📨 E-MailE-Mail senden
🔗 WebseiteZur Behörde
🗺️ RouteGoogle Maps
📋 DetailsAlle Infos →
ℹ️ Nebenstelle im Landkreis Offenbach
🕒 Öffnungszeiten
● Aktuell geschlossen
Montag07:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag07:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag07:30 bis 13:30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen im Landkreis Offenbach: