Kurzzeitkennzeichen in Uffenheim


  • Das Kurzzeitkennzeichen ist bis zu fünf Tage gültig und wird für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung benötigt.
  • Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben.
  • Als Nachweis ist eine Rechnung oder ein Kaufvertrag erforderlich.
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen

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Probefahrten Zum Beispiel beim geplanten Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
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Überführungsfahrten Vom Verkäufer zum Käufer, zum eigenen Wohnort oder direkt zur Zulassungsstelle.
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Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV) Fahrten zur Erlangung einer neuen Plakette.
📍 Wichtig: Nur im selben oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Details siehe Grafik unten ⤵️
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Fahrten zur Werkstatt Ausschließlich zur Durchführung notwendiger Reparaturen.
Nicht gestattet: Private Fahrten ohne konkreten sachlichen Bezug (z. B. Einkäufe oder Freizeitausflüge) sowie Reisen ins Ausland. Das Kennzeichen gilt primär nur innerhalb Deutschlands.

Kurzzeitkennzeichen können für 1, 3 oder 5 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer:

Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nationale Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Eine gegenseitige Anerkennung besteht jedoch mit Österreich, Italien, Dänemark sowie der Schweiz.
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Empfehlung: Ausfuhrkennzeichen in Uffenheim beantragen

1 Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ggf. zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung bereithalten.
2 eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen.

Tipp: Viele Versicherer bieten diese online an. Bei einer späteren Vollzulassung wird der Beitrag oft angerechnet oder erstattet.

3 Empfangsbevollmächtigung
Nur notwendig, falls der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Gemäß § 75 Abs. 2 FZV nehmen Sie stellvertretend behördliche Mitteilungen und Zustellungen entgegen und verpflichten sich zur unverzüglichen Weiterleitung.

4 Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Bei Neufahrzeugen sind COC-Papiere oder der Kaufvertrag erforderlich.
5 Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Gültiger TÜV-Bericht; ohne gültige HU ist der Nutzungsbereich stark eingeschränkt.

Beachten Sie hierzu die untenstehende Beschreibung der Fahrten in angrenzende Landkreise.

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt; alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt ❗Hier ist ein Beispielbild.

Kfz-Zulassungsbehörden im Landkreis für Kurzzeitkennzeichen
Kfz-Zulassungsbehörden im Landkreis für Kurzzeitkennzeichen

Die angrenzenden Landkreise und Städte sind:

  • 1) Landkreis Fürth
  • 2) Landkreis Erlangen-Höchstadt
  • 3) Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
  • 4) Landkreis Bamberg
  • 5) Landkreis Kitzingen
  • 6) Landkreis Main-Spessart
  • 7) Landkreis Würzburg
  • 8) Landkreis Ansbach

Eine Empfangsbevollmächtigung wird nur dann benötigt, wenn der neue Halter oder Besitzer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
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Vollmacht für Vertretungen PDF Dokument / Google Drive
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Empfangsbevollmächtigung PDF Dokument / Google Drive

Zulassungsdienste übernehmen die komplette Beantragung von Kurzzeitkennzeichen, prüfen die erforderlichen Unterlagen und erledigen alle Formalitäten – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen müssen.

🛠️
Übernahme der kompletten Schilderprägung vor Ort.
Deutlich schnellere Bearbeitung Ihres Vorgangs.
📍 Zulassungsdienste auf Google Maps anzeigen

📣 Für die Beantragung von Überführungskennzeichen empfehlen wir, bei fehlendem Online-Termin die Zulassungsstelle telefonisch zu kontaktieren.

🏛 Zulassungsstelle Uffenheim
📍 AnschriftRothenburger Straße 34
97215 Uffenheim
📞 Telefon+49 9161 923370
📨 E-MailE-Mail senden
🔗 WebseiteZur Behörde
🗺️ RouteGoogle Maps
📋 DetailsAlle Infos →
ℹ️ Nebenstelle im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
🕒 Öffnungszeiten
● Aktuell geschlossen
Montag08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
DienstagGeschlossen
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
FreitagGeschlossen

Weitere Zulassungsstellen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim: