Für den dauerhaften Export eines Fahrzeugs aus Deutschland benötigen Sie ein Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen. Das Fahrzeug ist in jedem Fall bei der Zulassungsstelle vorzuführen.

Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Firmen
- Vollmacht + Ausweis im Vertretungsfall (PDF Download)
- Spezielle eVB-Nummer für Export
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF Download)
Hinweis zur Kfz-Steuer:
Auch bei einem ausländischen Fahrzeughalter ohne Wohnsitz in Deutschland fällt für ein Ausfuhrkennzeichen Kfz-Steuer an. Die Steuer ist grundsätzlich für die Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten.
Hinweis 2: Die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens kann verweigert werden, wenn bei der antragstellenden Person Kfz-Steuerrückstände von 5 Euro oder mehr bestehen.
Verwaltungsgebühren
| Dienstleistung | Dauer | Gebühr |
|---|---|---|
| Ausfuhrkennzeichen | bis zum TÜV-Ablauf | 34,00 € |
| Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen | 9 Tage | ab 70 € |
| Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen | 15 Tage | ab 75 € |
| Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen | 30 Tage | ab 88 € |
| Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen | 90 Tage | ab 590 € |
| Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen | 180 Tage | ab 1250 € |
| Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen | 360 Tage | ab 2490 € |
Außerhalb von Verwaltungsgebühren anfallende Kosten
| Prägung der Kfz-Kennzeichenschilder (pro Schild) | ca. 10–20 Euro |
Kennzeichen können erst nach der Zuteilung gekauft werden. Es handelt sich um Kfz-Schilder mit dem roten Rand im rechten Feld.
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Die Dauer hängt von der Hauptuntersuchung sowie Ihrer Deckungskarte ab.
Gültig bis einschließlich:
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