- Hier erhalten Sie alle Informationen rund um Kfz-Zulassung, Online-Dienste, Wunschkennzeichen, Außerbetriebsetzung und Terminbuchung.
- Zudem erhalten Sie detaillierte Angaben zu Überführungskennzeichen, Öffnungszeiten und der Adresse.

Dienstleistungen vor Ort
Kfz zulassen oder ummelden
Erforderliche Unterlagen bei Zulassung o. Umschreibung vor Ort:
- ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
- ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Weiter unten unter „Formulare“ finden Sie die Datei zum Herunterladen.
- ✅ Alte Kennzeichenschilder – Nur bei Ummeldung

Außerbetriebsetzung vor Ort
Benötigte Unterlagen zur Außerbetriebsetzung vor Ort
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✅ Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✅ Kennzeichen für die Entstempelung
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Nur bei endgültiger Stilllegung (Verschrottung)
- Nur wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt und verschrottet werden soll, müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
- Diese wird von der Zulassungsstelle eingezogen.
- ✅ Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Kennzeichenschilder kaufen
- Lassen Sie Ihre Kennzeichen erst anfertigen, nachdem die Zulassungsstelle die benötigten Unterlagen geprüft und die Kennzeichen zugeteilt hat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
- Klicken Sie auf das Bild, um Schilderläden in Ihrer Nähe zu finden.
Verkauf eines Fahrzeugs melden
- Der Verkauf eines noch angemeldeten Fahrzeugs muss vom Verkäufer umgehend der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden.
- Dafür reicht die Kopie des vollständigen Kaufvertrages aus; eine zusätzliche Veräußerungsanzeige ist nicht erforderlich.
- Dieser kann persönlich abgegeben oder per E-Mail gesendet werden.
- Hier finden Sie einen Musterkaufvertrag der Zulassungsbehörde.

Formulare herunterladen
Benötigte Formulare als PDF
Vollmacht für Kfz-Zulassung
Empfangsbevollmächtigung
SEPA-Lastschriftmandat
Verkaufsmeldung (Musterformular)
Digitale Dienstleistungen
Online-Abmeldung für 14,99 € ✅
Kfz-Abmeldung per i-Kfz
- Seit September 2023 können Fahrzeuge bundesweit online abgemeldet werden.
- Ein Online-Ausweis wird hier nicht benötigt!
- Wie die digitale Außerbetriebsetzung in Ihrem Landkreis funktioniert, erfahren Sie hier..

Online Zulassung für 29 Euro ✅

Kfz-Zulassung per i-Kfz
- Seit September 2023 können Privatpersonen und juristische Personen Fahrzeuge vollständig online anmelden oder ummelden, sofern das Fahrzeug nach Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet wurde.
- Hier finden Sie die ausführliche Anleitung für Ihren Landkreis.
Wunschkennzeichen kostenlos (OS, BSB, MEL, WTL)
- Sie haben die Möglichkeit ein persönliches Wunschkennzeichen kostenlos zu reservieren.
- Die Gebühr von 12,80 € für das Wunschkennzeichen fällt erst bei der Zulassung an und wird nur berechnet, wenn das Kennzeichen tatsächlich vergeben wird.

Verfügbare Kennzeichenkürzeln




Wunschkennzeichen hier reservieren

Kfz-Steuer und Überführungskennzeichen
Kfz-Steuer & Berechnung
- Die Zollverwaltung in Osnabrück ist für Kfz-Angelegenheiten wie Zulassungen oder Umschreibungen in Ihrem Zulassungsbezirk zuständig und erstattet bei einer Außerbetriebsetzung gegebenenfalls offene Kfz-Steuerbeträge zurück.
- Der Kraftfahrzeugsteuerrechner ist für die Berechnung der Jahressteuer in unkomplizierten Fällen ausgelegt. Hier gehts zur Berechnung.

Straßenverkehrsamt Fürstenau
Anschrift | Schloßpl. 1 49584 Fürstenau |
Telefon | 05901/9320-0 |
Kontakt per Email | |
Webseite | fuerstenau.de |
Route | Auf Google Maps |
Öffnungszeiten & Termin
Montag | 08:00–13:00 & 14:00-16:00 Uhr |
Dienstag | 08:30–13:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30–13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00–13:00 & 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 08:30–13:00 Uhr |
Termin | Online buchen |