Garmisch-Partenkirchen: Zulassungsstelle


  • Alles rund um die Kfz-Zulassung in Garmisch-Partenkirchen: Zulassungsstelle – einfach, übersichtlich und vollständig.
  • Von der Anmeldung über Ummeldung und Abmeldung bis hin zu Wunschkennzeichen, Überführungskennzeichen, benötigten Formularen und Gebühren.
Zulassungsstelle Garmisch-partenkirchen

📱 Digitale Dienstleistungen

✓ Fahrzeug online abmelden →+

Die Abmeldung Ihres Fahrzeugs in Garmisch-Partenkirchen: Zulassungsstelle können Sie jetzt auch für 14,99 Euro digital erledigen.

Für den Vorgang sind folgende Unterlagen erforderlich:

1 Fahrzeugschein
2 Sicherheitscodes ZB I
3 Sicherheitscodes der Kennzeichen
4 Digitale Zahlungsmethode
✓ Fahrzeug online zulassen →+

Benötigte Unterlagen sind:

Fahrzeugschein
Fahrzeugbrief
eVB-Nummer
TÜV-Bericht
Kennzeichenschilder
Personalausweis
✓ Wunschkennzeichen reservieren+

Einwohner im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben die Möglichkeit, das Wunschkennzeichen direkt im offiziellen Behördenportal zu prüfen und kostenlos zu reservieren. Die Reservierung ist auf maximal 180 Tage begrenzt.

Verfügbare Kennzeichenkürzel

In Garmisch-Partenkirchen werden folgende Kennzeichenkürzel genutzt: GAP.

Kfz-Kennzeichen-Kürzel GAP – wird in Garmisch-Partenkirchen verwendet

🛠️ Dienstleistungen vor Ort

📴 Fahrzeug vor Ort abmelden+

🗂️ Folgende Dokumente benötigen Sie in Garmisch-Partenkirchen: Zulassungsstelle vor Ort für die Stilllegung:

1 Fahrzeugschein (ZB I)
2 Ggf. Fahrzeugbrief (ZB II)
3 Kfz-Kennzeichen
4 Ggf. Ausweis / Reisepass
5 Verwertungsnachweis
🛂 Kfz vor Ort zulassen / ummelden+
Benötigte Unterlagen / Dokumente
1 Fahrzeugbrief & -schein
2 Gültige HU (TÜV)
3 Ausweis oder Reisepass
4 eVB-Nummer
5 SEPA-Mandat
6 Kennzeichen (nur bei Ummeldung)
🟡 Kurzzeitkennzeichen beantragen+
Wichtige Voraussetzungen

Kurzzeitkennzeichen für Garmisch-Partenkirchen: Der Antrag kann von Bürgern gestellt werden, die dort wohnen oder dort ein Fahrzeug erworben haben.

Antragsberechtigung

Der Antrag ist möglich, wenn Ihr Wohnsitz in Garmisch-Partenkirchen liegt oder Sie dort ein Fahrzeug gekauft haben.

HU-Hinweis

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder in angrenzenden Landkreisen erlaubt.

Angrenzende Landkreise und Städte

Landkreis Ostallgäu
Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

⬇️ Formulare, Kfz-Steuer & Gebührenrechner

⬇️ Dokumente als PDF herunterladen+
💸 Gebührenrechner+
Außerbetriebsetzung16,80 €Hinweis 1 beachten
Ausfuhrkennzeichen34,00 €Hinweis 1, 2 and 3 beachten
Kurzzeitkennzeichen12,80 €Hinweis 1, 2 and 3 beachten
Adress- oder Namensänderung11,70 €Hinweis 1 beachten
Neuzulassung30,00 €Hinweis 1 and 3 beachten
Ummeldung26,00 €Hinweis 1 and 3 beachten
Wiederzulassung23,00 €Hinweis 1 beachten
Kfz-Schild hinten17,00 €Hinweis 3 beachten
Kfz-Schild vorne17,00 €Hinweis 3 beachten
Wunschkennzeichen12,80 €Hinweis 4 beachten
Feinstaubplakette5,00 €
Voraussichtliche Gesamtgebühr:0,00 €
Hinweis 1: Dies sind bundesweit ermittelte Richtwerte für die Verwaltungsgebühren.
Hinweis 2: Für Überführungskennzeichen benötigen Sie zusätzlich eVB-Nummer die Sie kaufen müssen.
Hinweis 4: Die Reservierungsgebühren sind in der Regel bei der Zulassung zu entrichten, sofern die Behörde nichts anderes bestimmt.
🏦 Kfz-Steuer und Zoll+

Sollten Sie im Rahmen einer Fahrzeugzulassung, Abmeldung oder eines anderen Anliegens spezifische Fragen zur Kfz-Steuer haben, ist das Hauptzollamt Ihr direkter Ansprechpartner.

📍 Zuständiges Hauptzollamt
🏛️
Hauptzollamt Augsburg | Dienstort Schernecker Straße
Zuständige Dienststelle für diese Region
🕒
Öffnungszeiten
Heute geöffnet: 08:00 bis 15:00 Uhr
🌐 Details auf zoll.de öffnen

Kfz-Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen
AdressePartenkirchner Straße 52
82490 Garmisch-Partenkirchen
Telefon08821751356
Fax088217518420
E-MailE-Mail senden
WebseiteZur Behörde
Route anzeigenGoogle Maps
ℹ️ Hauptstelle im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Daten zu Zulassungsstellen aktualisiert (KBA, Stand April 2026).
🕒 Öffnungszeiten & Online-Termin
● Aktuell geöffnet
Montag07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag07:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:30 Uhr
Freitag07:30 bis 12:00 Uhr