Geislingen: Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens


Kurzzeitkennzeichen dürfen ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden. Beantragen können sie sowohl Personen mit Wohnsitz in Geislingen als auch Käufer, die im Landkreis Göppingen ein Fahrzeug erworben haben.

Kurzzeitkennzeichen in Geislingen

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen

  1. Für Probefahrten
  2. Für Überführungsfahrten
  3. Für Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
    1. Wichtig: Fahrten mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung sind ausschließlich im eigenen oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.


Angrenzende Zulassungsbezirke

  • Rems-Murr-Kreis
  • Ostalbkreis
  • Landkreis Heidenheim
  • Alb-Donau-Kreis
  • Landkreis Reutlingen
  • Landkreis Esslingen

Wie lange ist das Kennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.



Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
…Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen

1Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3Zulassungsbescheinigung Teil 1
4Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

Verwaltungsgebühren

DienstleistungGebühr
Kurzzeitkennzeichen13,40 Euro

Außerhalb von Verwaltungsgebühren anfallende Kosten

Prägung der Kfz-Kennzeichenschilder (pro Schild)ca. 10–20 Euro
Kennzeichen können erst nach der Zuteilung gekauft werden. Es handelt sich um Kfz-Schilder mit dem gelben Rand im rechten Feld.