Kurzzeitkennzeichen dürfen ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden. Beantragen können sie sowohl Personen mit Wohnsitz in Geislingen als auch Käufer, die im Landkreis Göppingen ein Fahrzeug erworben haben.

Anwendungsbereiche von Kurzzeitkennzeichen
- Für Probefahrten
- Für Überführungsfahrten
- Für Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Wichtig: Fahrten mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung sind ausschließlich im eigenen oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
Angrenzende Zulassungsbezirke
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Kurzzeitkennzeichen können für 1 bis 6 Tage beantragt werden.
Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens:
Die Kennzeichen sind gültig bis einschließlich:
…Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
…Danach ist eine Weiterfahrt nicht erlaubt.
Benötigte Dokumente und Unterlagen
1Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
3Zulassungsbescheinigung Teil 1
4Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
Verwaltungsgebühren
| Dienstleistung | Gebühr |
|---|---|
| Kurzzeitkennzeichen | 13,40 Euro |
Außerhalb von Verwaltungsgebühren anfallende Kosten
| Prägung der Kfz-Kennzeichenschilder (pro Schild) | ca. 10–20 Euro |
Kennzeichen können erst nach der Zuteilung gekauft werden. Es handelt sich um Kfz-Schilder mit dem gelben Rand im rechten Feld.