Niedersachsen – Landkreis Diepholz

Zulassungsstelle Stuhr

Kfz-Zulassungsstelle

Kontaktdaten & Adresse

Zulassungsstelle Stuhr

Kontakt

Telefon 104215695518Jetzt anrufen
Die Behörde ist jetzt nicht erreichbar.Zu Online-Dienste
Telefon 204215695520Jetzt anrufen
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Telefon 304215695570Jetzt anrufen
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E-MailKFZ-Zulassung@Stuhr.deE-Mail schreiben
WebseiteLandkreis Diepholz – Kfz-ZulassungZur Webseite

AdresseBlockener Straße 6, 28816 Stuhr

Route planen

Öffnungszeiten

Aktuell geschlossen
Montag:geschlossen
Dienstag:08:00–14:00 Uhr
Mittwoch:08:00–13:00 Uhr
Donnerstag:08:00–18:00 Uhr
Freitag:08:00–17:00` Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Da die Behörde derzeit geschlossen ist, nutzen Sie die verfügbaren Online-Dienste.

Fahrzeug online abmelden


  • Starten Sie die Online-Außerbetriebsetzung Ihres Kfz aus Stuhr direkt hier.
  • Ist der grüner Aufkleber auf der Rückseite sichtbar, kann der Online-Dienst genutzt werden

Fahrzeug online zulassen


  • Erledigen Sie Ihre Kfz-Zulassung oder Ummeldung bequem online über das offizielle Behördenportal.
  • Für die Online-Adressänderung zahlen Sie 4,30 Euro

Ist der grüne Aufkleber auf dem Fahrzeugbrief sichtbar, kann der Online-Dienst genutzt werden

Wunschkennzeichen reservieren


In 4 einfachen Schritten zum Wunschkennzeichen

  1. 1Eine freie Kennzeichenkombination mit DH oder SY auswählen.
  2. 2Die Verfügbarkeit wird sofort angezeigt.
  3. 3Jetzt reservieren.
  4. 4PIN erhalten & der Behörde vorzeigen.

Online-Termin zur Kfz-Zulassung buchen


  • Buchen Sie Ihren Termin online, um Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden.
  • Es werden täglich neue zu den Öffnungszeiten freigegeben
Terminbuchung online

Kosten & Gebühren

Die Kosten der Online-Dienstleistungen im Überblick.

Kfz online abmelden

19,99 €

inkl. Gebühren vom Straßenverkehrsamt

  • Sicherheitscodes freilegen
  • Daten eingeben
  • Sicher bezahlen
  • Abmeldebescheid als PDF erhalten

Wunschkennzeichen

Kostenlos

im offiziellen Behördenportal

  • Wunschkennzeichen auswählen
  • Verfügbarkeit prüfen
  • Kennzeichen reservieren
  • PIN erhalten & Fahrzeug zulassen

Fahrzeug online zulassen

Gebühren variieren

im offiziellen Behördenportal

  • Online-Zulassung
  • Online-Ummeldung
  • Online-Neuzulassung
  • Adressänderung

Dienstleistungen vor Ort

Kfz-Abmeldung vor Ort

Benötigte Unterlagen & Dokumente

  1. 1. Fahrzeugschein (ZB I)
  2. 2. Kfz-Kennzeichen
  1. 3. Ggf. Ausweis / Reisepass
  2. 4. Verwertungsnachweis bei Verschrottung

Gebühr: Ab 15,90 € (sofort zu entrichten)

Tipp: Bei der Abmeldung kann das Kennzeichen auf den Halter reserviert werden!

Kfz vor Ort zulassen oder ummelden

Benötigte Unterlagen & Dokumente

  1. 1. Fahrzeugbrief & -schein
  2. 2. Gültige HU (TÜV)
  3. 3. Ausweis oder Reisepass
  4. 4. eVB-Nummer
  5. 5. SEPA-Lastschriftmandat
  6. 6. Kennzeichen (nur bei Ummeldung)
  7. 7. Vollmacht für bevollmächtigte Personen

Tipp: Bringen Sie alle Dokumente im Original mit, um Wartezeiten zu vermeiden.

Überführungskennzeichen beantragen

Benötigte Unterlagen für Kurzzeitkennzeichen


Beantragung für Fahrten ohne gültige HU

Wer darf beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Stuhr sowie Käufer, die im Landkreis Diepholz ein Fahrzeug erworben haben.

Wo darf gefahren werden?

Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) sind nur im eigenen und in benachbarten Landkreisen zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt.

Die angrenzenden Zulassungsbezirke (vom Landkreis Diepholz) sind:

  1. Kreis Minden-Lübbecke
  2. Landkreis Nienburg/Weser
  3. Landkreis Oldenburg
  4. Landkreis Osnabrück
  5. Landkreis Vechta
  6. Landkreis Verden
  7. Stadt Bremen
  8. Stadt Delmenhorst

Formulare als PDF

Diese Downloads sind Musterformulare und können bundesweit für Kfz-Anliegen verwendet werden.

Häufige Fragen

Benötige ich für die Zulassung oder Ummeldung einen Ausweis?

Ja, für die Zulassung oder Ummeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel.

Kann eine andere Person mein Fahrzeug für mich zulassen?

Ja, Sie können eine andere Person mit der Zulassung beauftragen. Dafür benötigen Sie eine ausgefüllte Vollmacht.

Kann ich die eVB-Nummer nachträglich einreichen?

Nein, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss bei der Antragstellung vorliegen.

Kann mein Antrag trotz Steuerrückständen bearbeitet werden?

Nein, bestehende Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer können die Zulassung verhindern. Begleichen Sie die offenen Forderungen, bevor Sie die Zulassung beantragen.

Letzte Prüfung am 13.09.2026 | Quelle: Behördenwebseite