- Nutzen Sie die digitalen Dienstleistungen der Zulassungsstelle Wesel bereits ab 5,10 Euro oder erledigen Sie Ihre Fahrzeugabmeldung bequem online über unseren Service.
- Überprüfen Sie Ihr Wunschkennzeichen für WES, MO oder DIN direkt im offiziellen Behördenportal. Zudem stehen Ihnen kostenlose PDF-Formulare und ein interaktiver Kfz-Gebührenrechner zur Verfügung.

📱 Digitale Dienstleistungen
✓ Fahrzeug online abmelden →
Die Abmeldung Ihres Fahrzeugs können Sie jetzt auch für 14,99 Euro digital erledigen. Für den Vorgang sind folgende Unterlagen erforderlich:

✓ Fahrzeug online zulassen →
Sie können die Online-Zulassung, Online-Ummeldung, Wiederzulassung oder Adressänderung Ihres Fahrzeugs im Kreis Wesel von Zuhause aus durchführen. Die Kosten betragen ab 5,10 Euro je nach Dienstleistung.
✓ Wunschkennzeichen reservieren
Einwohner im Kreis Wesel haben die Möglichkeit, das Wunschkennzeichen direkt im offiziellen Behördenportal zu prüfen und kostenlos zu reservieren. Die Reservierung ist auf maximal 28 Tage begrenzt.
🛠️ Dienstleistungen vor Ort
📴 Fahrzeug vor Ort abmelden
🗂️ Folgende Dokumente benötigen Sie vor Ort für die Stilllegung Ihres KFZ, falls die Online-Abmeldung nicht gewünscht oder nicht möglich ist:

Für die Außerbetriebsetzung vor Ort wird ein Termin benötigt. Den Link dazu finden Sie unten in den Kontaktdaten
🛂 Kfz vor Ort zulassen / ummelden
Sollte die Online-Zulassung oder Ummeldung nicht gewünscht oder möglich sein, finden Sie unten die Kontaktdaten der Zulassungsbehörde. Ein Termin ist dringend notwendig.

🟡 Überführungskennzeichen beantragen
Für den dauerhaften Export eines Kraftfahrzeugs ins Ausland muss ein sogenanntes Ausfuhr- oder Zollkennzeichen beantragt werden.
⬇️ Formulare, Kfz-Steuer & Gebührenrechner
⬇️ Dokumente als PDF herunterladen
💸 Gebührenrechner
Hinweis 2: Für Überführungskennzeichen benötigen Sie zusätzlich eVB-Nummer die Sie kaufen müssen.
Hinweis 3: Die Kosten für Kfz-Schilder, die vor Ort geprägt werden, basieren auf einem bundesweit ermittelten Durchschnittswert.
Hinweis 4: Die Reservierungsgebühren sind in der Regel bei der Zulassung zu entrichten, sofern die Behörde nichts anderes bestimmt.
Sollten Sie im Rahmen einer Fahrzeugzulassung, Abmeldung oder eines anderen Anliegens spezifische Fragen zur Kfz-Steuer haben, ist das Hauptzollamt Ihr direkter Ansprechpartner.🏦 Kfz-Steuer und Zoll
