Kfz online abmelden
Starten Sie die Online-Außerbetriebsetzung Ihres Kfz aus dem Landkreis Böblingen direkt hier.
Kfz online zulassen
- Erledigen Sie Ihre Kfz-Zulassung oder Ummeldung bequem online über das offizielle Behördenportal.
- Für die Online-Adressänderung zahlen Sie 4,30 Euro
Kennzeichen reservieren
- In Herrenberg können Sie Ihr Wunschkennzeichen (BB, LEO) über das Behördenportal für 90 Tage reservieren.
- Die Reservierung endet also am .
DBB – WUNSCH 1
DLEO – WUNSCH 1
Online-Termin in Herrenberg
📌 Sollten keine Termine verfügbar sein, kann alternativ ein Zulassungsservice in Herrenberg beauftragt werden.Termin online buchen
ℹ️ Ihr Anliegen kann auch bei anderen Zulassungsbehörden im Landkreis Böblingen bearbeitet werden. Prüfen Sie daher auch die verfügbaren Termine an anderen Standorten.
Benötigte Unterlagen vor Ort
− Kfz-Abmeldung vor Ort
Benötigte Unterlagen & Dokumente
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Ggf. Fahrzeugbrief (ZB II)
- Kfz-Kennzeichen
- Ggf. Ausweis / Reisepass
- Verwertungsnachweis bei Verschrottung
Die Gebühr beginnt ab 15,90 Euro und ist sofort zu entrichten.
ℹ️ Tipp: Bei der Abmeldung kann das Kennzeichen auf den Halter reserviert werden!
+ Kfz vor Ort zulassen oder ummelden
Benötigte Unterlagen & Dokumente
- Fahrzeugbrief & -schein
- Gültige HU (TÜV)
- Ausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen (nur bei Ummeldung)
- Vollmacht für bevollmächtigte Personen
▣ Kurzzeitkennzeichen beantragen
Benötigte Unterlagen & Dokumente
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht für bevollmächtigte Personen + Ausweis im Vertretungsfall
Wichtige Hinweise
- Beantragen können sie sowohl Personen mit Wohnsitz in Herrenberg als auch Käufer, die im Landkreis Böblingen ein Fahrzeug erworben haben.
- Fahrten mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung sind ausschließlich im eigenen oder in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt.
Die angrenzenden Zulassungsbezirke sind: