Ob fehlende Fahrzeugpapiere oder ein verlorenes Kennzeichen ersetzt werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Fall. Hier sehen Sie, welche Nachweise Sie dafür benötigt sind.

Benötigte Unterlagen
Fahrzeugpapiere gestohlen
- Diebstahlanzeige der Polizei, in der die entwendete Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wenn eine andere Person den Antrag stellt, ist eine Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person zeigt ihren Ausweis im Original vor. Eine unterschriebene Ausweiskopie der vollmachtgebenden Person genügt.
Fahrzeugpapiere verloren
- Versicherung an Eides statt durch die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
📄 Formular zur Versicherung an Eides statt (PDF) herunterladen
Kennzeichen gestohlen
- Diebstahlanzeige der Polizei, auf der das gestohlene Kennzeichen vermerkt ist
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung: Vollmacht sowie Ausweis der bevollmächtigten Person im Original; eine unterschriebene Ausweiskopie der vollmachtgebenden Person reicht aus.
Kennzeichen verloren
- Versicherung an Eides statt durch die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
📄 Formular zur Versicherung an Eides statt (PDF) herunterladen
Fahrzeugpapiere im Erbfall verloren
- Sterbeurkunde der verstorbenen Fahrzeughalterin oder des verstorbenen Fahrzeughalters
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist Zulassungsbescheinigung Teil II im Original vorzulegen.
- Ist Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, wird ein Erbschein benötigt. Bei mehreren Erben sind Vollmachten und unterschriebene Ausweiskopien der übrigen Erben erforderlich.
- Die Versicherung an Eides statt muss durch die bevollmächtigte erbende Person abgegeben werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kennzeichen im Erbfall verloren
- Sterbeurkunde der verstorbenen Fahrzeughalterin oder des verstorbenen Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Bei mehreren Erben: Vollmachten und unterschriebene Ausweiskopien der übrigen Erben
- Die Versicherung an Eides statt muss durch die bevollmächtigte erbende Person abgegeben werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Fahrzeugpapiere nach dem Kauf verloren
- Kaufvertrag mit Bestätigung, dass die Papiere beziehungsweise Kennzeichen beim Kauf übergeben wurden
- Versicherung an Eides statt durch die Käuferin oder den Käufer
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Je nach Aufwand und Einzelfall sollten Sie mit ungefähr 30 bis 70 Euro rechnen.
Wichtige Hinweise
- War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk registriert, benötigen Sie von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Ist nur eines der beiden Kennzeichen abhandengekommen, bringen Sie das verbliebene Kennzeichen mit.
- Eine Versicherung an Eides statt kann nicht durch eine Vertretung abgegeben werden. Sie muss persönlich bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar erklärt werden. Für den Notartermin sind nach den vorliegenden Angaben 31,00 Euro anzusetzen.
- Wurde Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder gestohlen, legen Sie den gültigen Hauptuntersuchungsbericht im Original vor.
- Bei gestohlenen oder verlorenen Kennzeichen wird die bisherige Kennzeichenkombination grundsätzlich gesperrt und das Fahrzeug umgekennzeichnet. Dafür sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen.