- Ist ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr, kann eine fachgerechte Verwertung sinnvoll sein.
- Übergeben Sie das Fahrzeug einer anerkannten Stelle.
- Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Diesen benötigen Sie für die endgültige Außerbetriebsetzung.

So gehen Sie vor
1. Anerkannte Stelle finden
Finden Sie eine anerkannte Annahmestelle oder einen Demontagebetrieb (Schrottplatz). Erkundigen Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallberatung oder beim Fahrzeughersteller nach anerkannten Betrieben in Ihrer Nähe.
2. Fahrzeug übergeben
Bringen Sie das Fahrzeug zum Schrottplatz. Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher, organisieren Sie einen geeigneten Transport.
3. Verwertungsnachweis erhalten
Lassen Sie sich bei der Übergabe den Verwertungsnachweis aushändigen. Er dokumentiert, dass das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde.
4. Fahrzeug endgültig abmelden
Reichen Sie den Verwertungsnachweis zusammen mit den erforderlichen Fahrzeugpapieren und Kennzeichenschildern bei Ihrer Zulassungsbehörde ein. Erst mit der Außerbetriebsetzung ist das Fahrzeug auch bei der Behörde abgemeldet.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
- Verwertungsnachweis des anerkannten Betriebs
- Bei Pkw und bestimmten weiteren Fahrzeugklassen ist außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Wichtiger Hinweis
Überlassen Sie ein Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb. Bewahren Sie den Verwertungsnachweis gut auf und reichen Sie ihn für die endgültige Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde ein.