Bayern – Landkreis Ebersberg

Führerscheinstelle Ebersberg

Führerscheinstelle Ebersberg

Adresse & Kontaktdaten

📍 Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg

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Kontakt

Telefon 108092823335→ Jetzt anrufen
Telefon 208092823336→ Jetzt anrufen
E-Mailfuehrerscheinstelle@lra-ebe.bayern.de→ E-Mail schreiben
WebseiteLandkreis Ebersberg – Fahrerlaubnisbehörde→ Zur Webseite

Servicezeiten

Aktuell geöffnet
Montag: 07:30-12:00 Uhr
Dienstag: 07:30-15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30-12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30-12:00 und
14:00-18:00 Uhr
Freitag: 07:30-12:00 Uhr

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Dienstleistungen

Führerschein beantragen

Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, beantragt sie bei der Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz. Erteilt wird sie nach erfüllten Voraussetzungen, abgeschlossener Fahrschulausbildung und bestandenen Prüfungen.

Voraussetzungen

  • Gültiger Wohnsitz in Deutschland
  • Körperliche, geistige und persönliche Eignung
  • Fahrschulausbildung und bestandene theoretische sowie praktische Prüfung
  • Nachweise über Erste Hilfe und ausreichendes Sehvermögen

Allgemeine Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • Unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 × 45 mm)
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Bei Minderjährigen: Zustimmung der gesetzlichen Vertretung

Zusätzliche Nachweise je nach Klasse

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: Sehtest (in der Regel höchstens zwei Jahre alt) und Erste-Hilfe-Nachweis.

Klassen C1, C1E, C und CE: Augenärztlicher Nachweis (höchstens zwei Jahre alt), ärztlicher Eignungsnachweis (höchstens ein Jahr alt) sowie Erste-Hilfe-Nachweis.

Klassen D1, D1E, D und DE: Ärztliches und augenärztliches Gutachten, leistungspsychologischer Nachweis sowie Erste-Hilfe-Nachweis; gegebenenfalls wird auch ein Führungszeugnis verlangt.

Je nach Fahrerlaubnisklasse und persönlicher Situation kann die Behörde weitere Unterlagen benötigen.

Gebühren

Für eine Ersterteilung fallen etwa 45,90 bis 52,30 € an. Die genaue Gebühr hängt von der Klasse und dem Einzelfall ab und wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.

Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein verloren wurde oder gestohlen ist, können Sie nach einer Wartezeit von vier Wochen einen Ersatz beantragen. Dafür müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt erscheinen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vorlage eines Reisepasses gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung; für eine behördliche Meldeabfrage kann eine zusätzliche Gebühr anfallen
  • Bei Staatsangehörigkeit außerhalb der EU ein gültiger Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm), ohne Kopfbedeckung
  • Bei Diebstahl zusätzlich die Anzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle

Gebühren

Für einen Ersatzführerschein fallen in der Regel etwa 48,90 € an. Die genaue Gebühr kann je nach Behörde und Einzelfall abweichen.

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist eine mehrsprachige Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Er gilt nur zusammen mit diesem. Innerhalb der EU und des EWR wird er grundsätzlich nicht benötigt; bei einer Mietwagenbuchung kann er dennoch hilfreich sein. Für Reisen außerhalb Europas informieren Sie sich am besten vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.

Gültigkeit und Hinweise

  • Gültigkeit: bis zu drei Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich; danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Führen Sie den nationalen Führerschein im Original mit.
  • Bei befristeten Klassen, insbesondere C- und D-Klassen, kann die Gültigkeit kürzer sein.

Voraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Gültige Fahrerlaubnis
  • EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat
  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass; gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Gültiger EU-Kartenführerschein
  • Aktuelles biometrisches Passfoto im Format 35 × 45 mm

Gebühren

  • Internationaler Führerschein: 16,30 €
  • Falls zusätzlich ein Umtausch in den EU-Kartenführerschein nötig ist: 26,50 €

Je nach Behörde, Versandart und erforderlichem Umtausch können weitere Kosten anfallen.

Begleitetes Fahren ab 17

Beim begleiteten Fahren ab 17 können Jugendliche die Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erwerben. Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie in Deutschland nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Voraussetzungen

  • Beginn der Fahrschulausbildung frühestens mit 16½ Jahren
  • Theorieprüfung frühestens drei Monate und praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Zustimmung der Sorgeberechtigten
  • Die Prüfungsbescheinigung gilt bis zum 18. Geburtstag nur in Deutschland

Voraussetzungen für Begleitpersonen

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister bei Erteilung
  • Während der Begleitung gelten die 0,5-Promille-Grenze und das Drogenverbot

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Fahrerlaubnis und Antrag auf Teilnahme am BF17
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten und aller Begleitpersonen
  • Kopie von Führerschein und Ausweis jeder Begleitperson
  • Sehtestbescheinigung und Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs

Gebühren

  • Erteilung der Fahrerlaubnis: etwa 45,00 €
  • Prüfungsbescheinigung: etwa 7,70 €
  • Überprüfung der Begleitpersonen: etwa 1,50–11,00 € je Person
  • Zusätzliche oder nachträglich eingetragene Begleitpersonen können weitere Gebühren verursachen

Gebühren und Formulare können je nach Fahrerlaubnisbehörde abweichen.

EU-Kartenführerschein

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise bis spätestens zum 19. Januar 2033 gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Ersetzt wird dabei das Dokument; die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.

Der Umtausch-Rechner zeigt Ihnen anhand des Ausstellungsjahrs, bis wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss.

Was steht bei Ihnen auf dem Führerschein im Feld 4a als Ausstellungsjahr?

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger nationaler Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 × 45 mm
  • Bei einem Papierführerschein aus einer anderen Behörde gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift

Zusätzliche Nachweise für bestimmte Klassen

Bei der Verlängerung älterer Fahrberechtigungen der Klassen 2 oder 3 können ärztliche und augenärztliche Nachweise nötig sein. Für Klasse T kann außerdem ein Nachweis zur Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft verlangt werden.

Gebühren

  • Umtausch in den EU-Kartenführerschein: 26,50 €
  • Verlängerung der C-Klassen: zusätzlich 40,00 €

Je nach Antrag, Versand und erforderlichen Nachweisen können weitere Kosten anfallen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nennt die endgültige Gebühr.

Formulare (PDF) & Informationen

Daten zu Führerscheinstellen aktualisiert | KBA, Stand Juli 2026