Die Führerscheinstelle Kleinblittersdorf informiert über Führerscheinangelegenheiten und die Beantragung des Führerscheins; außerdem finden Sie hier die benötigten Formulare sowie Informationen zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein.
Führerschein beantragen
Der erste Führerschein wird auf Probe ausgestellt und hat eine Probezeit von zwei Jahren. Diese verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn ein Aufbauseminar erforderlich ist.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Für vor dem 27. Dezember 2016 ausgestellte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gilt die Gültigkeit bis zum Alter von 50 Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils fünf Jahre.
Umtausch in EU-Kartenführerschein
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise bis spätestens 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei wird nur das Führerscheindokument ersetzt; die bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten.
Was steht bei Ihnen auf dem Führerschein im Feld 4a als Ausstellungsjahr?
Wichtig: In den Außenstellen der Führerscheinbehörden können nicht alle Anliegen bearbeitet werden.