Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Ein gut erhaltenes Fahrzeug kann als Oldtimer zugelassen werden, wenn seine erste Zulassung oder Inbetriebnahme mindestens 30 Jahre zurückliegt. Das „H“ am Ende der Kennzeichenkombination kennzeichnet es als historisches Fahrzeug.

Das Alter allein genügt jedoch nicht: Ein Gutachten muss bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Oldtimerzulassung erfüllt.

Oldtimer mit historischem H-Kennzeichen

Was bedeutet das H-Kennzeichen?

Mit einer regulären Oldtimerzulassung dürfen Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen. Ein H-Kennzeichen kann Vorteile bei der Kraftfahrzeugsteuer, besondere Versicherungstarife und Ausnahmen in Umweltzonen ermöglichen. Ob sich diese Vorteile für Ihr Fahrzeug rechnen, hängt vom Einzelfall ab.

Ist Ihr Fahrzeug bereits zugelassen und erfüllt nun die Oldtimervoraussetzungen, können Sie bei der Zulassungsbehörde eine Änderung auf ein H-Kennzeichen beantragen.

Voraussetzungen

  • Die erste Zulassung oder Inbetriebnahme liegt mindestens 30 Jahre zurück.
  • Das Fahrzeug befindet sich in einem guten Erhaltungszustand und entspricht weitgehend seiner ursprünglichen Ausführung.
  • Ein qualifiziertes Oldtimergutachten bestätigt die Einstufung als historisches Fahrzeug.

Zur Begutachtung gehört grundsätzlich auch eine Untersuchung im Umfang der Hauptuntersuchung. Eine Ausnahme besteht, wenn gleichzeitig ein Vollgutachten erstellt wird.

Bei einem Zulassungsverfahren dürfen außerdem keine offenen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungen von mehr als 30 Euro bestehen. Kfz-Steuerrückstände ab 5 Euro können die Zulassung ebenfalls verhindern; dabei zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge mit.

Benötigte Unterlagen

Für die Einstufung benötigen Sie das Oldtimergutachten einer dazu berechtigten sachverständigen oder prüfenden Person. Wird das H-Kennzeichen im Zuge einer Zulassung vergeben, kommen weitere Nachweise hinzu:

Fahrzeug und Eigentum

  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II, ausländische Fahrzeugpapiere oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis, beispielsweise Kaufvertrag oder Rechnung

Versicherung und Kfz-Steuer

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bankverbindung und SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer

Welche Zulassungsbehörde ist zuständig?

Privatpersonen wenden sich an die Zulassungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes. Für Unternehmen und andere juristische Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung. Bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist die feste Betriebsstätte maßgeblich.

So beantragen Sie das H-Kennzeichen

Bei der Zulassungsbehörde

  1. Oldtimergutachten und Zulassungsunterlagen einreichen. Die Behörde kann eine Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
  2. Nach Zuteilung der Kennzeichenkombination die Schilder prägen lassen.
  3. Die erforderlichen Plaketten von der Zulassungsbehörde anbringen lassen.
  4. Die fertigen Kennzeichenschilder ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigen.

Über das i-Kfz-Portal

Die Onlinebeantragung kommt nach den Angaben der Behördenseite nur infrage, wenn das Fahrzeug zuvor bereits ein H-Kennzeichen hatte.

  1. Antrag über das zuständige Behördenportal stellen.
  2. Zuteilungsbescheid elektronisch erhalten und Kennzeichen prägen lassen.
  3. Die von der Behörde bereitgestellten Plaketten anbringen und die Schilder am Fahrzeug befestigen.

Bei einer Ummeldung kann die bisherige Kennzeichenkombination auf Antrag erneut zugeteilt werden. Das gilt auch für eine zuvor reservierte Kombination zur Wiederzulassung.