Rotes Händlerkennzeichen beantragen

Zuverlässige Fahrzeughersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Fahrzeughändler können befristet rote Kennzeichen für wiederkehrende betriebliche Fahrten erhalten. Diese dürfen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.

Rotes Händlerkennzeichen an einem Fahrzeug

Benötigte Unterlagen

Bei erstmaliger Zuteilung

Die erste Zuteilung gilt zunächst für sechs Monate.

Bei Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsinhaberin beziehungsweise des Geschäftsinhabers
  • Gewerbeanmeldung, nicht älter als zwei Jahre
  • Führungszeugnis für eine Behörde und Fahreignungsregisterauskunft des KBA, jeweils höchstens drei Monate alt
  • Kennzeichenschilder
  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtenbuch

Eine Verlängerung ist für bis zu drei Jahre möglich.

Bei Ersatz oder neuem Fahrzeugscheinheft

  • Fahrtenbuch
  • Vorhandenes Fahrzeugscheinheft beziehungsweise vorhandene Fahrzeugscheinhefte

Bei Rückgabe der Kennzeichen

  • Fahrzeugscheinheft beziehungsweise Fahrzeugscheinhefte
  • Fahrtenbuch
  • Kennzeichenschilder

Besonderheiten und Zuständigkeit

  • Sind die Kennzeichen bereits abgelaufen und soll die Zuteilung verlängert werden, ist eine neue elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich.
  • Die Zollverwaltung erhebt die Kraftfahrzeugsteuer. Für rote Händlerkennzeichen gilt dabei eine besondere pauschale Besteuerung. Die Kennzeichenzuteilung und die Prüfung der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen liegen weiterhin bei der zuständigen Zulassungsbehörde.